DIE AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER
In unserer Schulung zum Brandschutzhelfer vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um im Ernstfall angemessen und sicher handeln zu können.
Wir legen großen Wert auf eine ganzheitliche Ausbildung, bei der sowohl theoretisches Hintergrundwissen als auch praktische Übungen vermittelt werden. Außerdem bieten wir eine firmenbezogene und individuelle Ausbildung passend zu Ihrer Branche.
Melden Sie sich einfach über den rechtsstehenden Button an. Bei Fragen können Sie gerne eine Anfrage über unser Kontaktformular stellen.
TERMINE
Für individuelle In-House-Schulungen (ab 10 Personen möglich) senden Sie uns bitte bezüglich Terminwunsch und Kosten, eine Anfrage.
Mit PROPP Brandschutz bestens vorbereitet
Praxisnahe Ausbildung
Unsere Schulungen sind praxisorientiert und bereiten Ihre Mitarbeiter optimal auf den Ernstfall vor. Durch realitätsnahe Übungen und verständliche Erklärungen stellen wir sicher, dass das erlernte Wissen sofort angewendet werden kann.
Sicherheit & Verantwortung
Gut geschulte Mitarbeiter sind entscheidend für ein sicheres Arbeitsumfeld. Unsere Schulungen vermitteln essenzielles Wissen und praxisnahe Abläufe, damit im Notfall alle sicher und besonnen reagieren können.
RECHTLICHE VORGABEN
Viele Schulungen im Brandschutz sind gesetzlich vorgeschrieben. Mit unseren zertifizierten Schulungen erfüllen Sie alle Anforderungen und stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter bestens vorbereitet sind.

WICHTIGE INFORMATIONEN
Die Schulungsdauer beträgt 3 bis 4 Stunden, und die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 15 Personen.
Am Ende der Schulung absolvieren Sie einen schriftlichen Test, um Ihr erworbenes Wissen zu überprüfen. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten Sie ein Zertifikat über die Teilnahme.
Zielgruppe:
Diese Schulung richtet sich an Verantwortliche im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal sowie an Personen, die in Zukunft die Rolle des Brandschutzhelfers übernehmen möchten.
Teilnahmevoraussetzungen:
Zum Besuch der Schulung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Häufige Fragen – Wir haben die Antworten!
Jeder Arbeitgeber hat eine gesetzliche Verantwortung, seine Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen – unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße.
Ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung ist der betriebliche Brandschutz. Dazu zählt auch die Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Vorgaben wie die Arbeitsstättenrichtlinie und das Arbeitsschutzgesetz empfehlen, dass mindestens 5 % der Beschäftigten entsprechend geschult werden.
Nur so lässt sich sicherstellen, dass im Ernstfall schnell und richtig reagiert wird, um Schäden und Verletzungen zu vermeiden.
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 empfiehlt, die Brandschutzhelfer-Ausbildung alle zwei bis fünf Jahre aufzufrischen.
Dieser Zeitraum dient jedoch lediglich als Orientierung. Wie oft eine Wiederholung im konkreten Betrieb nötig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von den individuellen Gegebenheiten vor Ort.
Eine wichtige Rolle spielt hier die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens: Sie definiert, wie hoch das Brandrisiko ist und wie häufig Schulungen nötig sind.
Den Termin der letzten Schulung finden Sie auf dem jeweiligen Brandschutzhelfer-Zertifikat.
Brandschutz ist kein statisches Thema – Vorschriften und Sicherheitsstandards werden regelmäßig angepasst.
Damit Brandschutzhelfer im Ernstfall effektiv handeln können, ist es entscheidend, ihr Wissen stets aktuell zu halten.
Auch Veränderungen im Betrieb – wie neue Maschinen, Materialien oder Prozesse – können das Brandrisiko erhöhen. In solchen Fällen muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst und die Anzahl sowie der Schulungsbedarf der Brandschutzhelfer überprüft werden.
Zudem kann es durch Personalwechsel nötig sein, neue Mitarbeiter auszubilden. Kommt es zu einem realen Brandereignis im Betrieb, sollte dies ebenfalls zum Anlass genommen werden, Schulungsmaßnahmen zu überdenken, den Vorfall aufzuarbeiten und gezielt neue Schutzmaßnahmen zu ergreifen.